Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1.
Vertragsabschluss
Mit der
Anmeldung, die schriftlich, telefonisch,
per Anmeldeformular, per Fax oder e-mail
erfolgen kann, bietet der Kunde der
Kletterschule Lilienstein den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an. Bei der
Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet
der Anmeldende neben diesen Teilnehmern
für deren vertragliche Verpflichtungen
wie für seine eigenen, sofern er dies
ausdrücklich und gesondert erklärt. Der
Vertrag kommt mit der Annahme durch die
Kletterschule Lilienstein zustande. Der
Kunde erhält mit - oder unverzüglich
nach - Vertragsabschluß eine
Bestätigung, die an keine Form gebunden
ist. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform.
2. Bezahlung
Der
Kursbetrag ist spätestens bei
Durchführungsbeginn fällig.
3. Rücktritt
vom Vertrag
Der Kunde ist
vor Veranstaltungsbeginn jederzeit zum
Rücktritt berechtigt. Den Rücktritt muss
der Teilnehmer aus Gründen der
Beweissicherung schriftlich vornehmen.
Maßgeblich für die Rücktrittserklärung
ist der Zugang dieser bei der
Kletterschule Lilienstein. Bei einem
Rücktritt kann die Kletterschule
Lilienstein anstelle der konkreten
Berechnung der Rücktrittsentschädigung
die nachfolgend aufgeführte prozentuale
Entschädigung, bezogen auf den
Gesamtpreis, in Rechnung stellen. Bei
Rücktritt
- bis zum
40. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden
50 % des Gesamtpreises
- bis zum 15. Tag vor
Veranstaltungsbeginn werden 75 % des
Gesamtpreises
- bis zum 07. Tag vor
Veranstaltungsbeginn werden 90 % des
Gesamtpreises
fällig.
Dem Kunden
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass
die ersparten Aufwendungen des
Veranstalters höher sind bzw. er durch
anderweitige Verwendung seiner
Arbeitskraft keine Einbuße hat. Es wird
empfohlen, eine
Reiserücktrittsversicherung
abzuschließen.
4. Kündigung
Veranstalter
und Teilnehmer sind zur Kündigung des
Vertrages im Falle höherer, bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer,
Gewalt berechtigt. Der Veranstalter ist
zur Preiserstattung nur insoweit
verpflichtet, als er Leistungen noch
nicht erbracht hat und zur Erbringung
dieser noch nicht erbrachten Leistungen
nicht in der Lage ist.
5. Pflichten
des Kunden
Dem Kunden
obliegt es, besondere
Ausrüstungsgegenstände auf Anraten des
Veranstalters mitzubringen. Solche
Ausrüstungsgegenstände sind insbesondere
wetterfeste und belastungstaugliche
Kleidung, festes Schuhwerk und Rucksack.
Der Kunde ist zur Befolgung der
Anweisungen des Veranstalters bzw. der
mit der Führung betrauten Person
verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt
keine Haftung für Schäden des
Teilnehmers selbst oder Dritter, die
infolge der Nichtbeachtung der vom
Veranstalter bzw. der mit der Führung
betrauten Person gegebenen Anweisungen
entstanden sind. Die Nichtbeachtung
einer Anweisung kann den Ausschluss des
Teilnehmers von der weiteren
Veranstaltung zur Folge haben. Eine
Erstattung des Kurspreises ist
ausgeschlossen.
6. Pflichten
des Veranstalters / Leistungsumfang
Der
Veranstaltungsumfang bestimmt sich nach
Absprache zwischen Veranstalter und
Teilnehmer. Der Veranstalter informiert
den Kunden über besondere Anforderungen
der Veranstaltung vorab. Dem
Veranstalter bleibt vorbehalten,
Teilnehmer von einzelnen Angeboten oder
der Teilnahme insgesamt auszuschließen,
wenn der Teilnehmer die notwendigen
körperlichen oder sonstigen
Voraussetzungen nicht erfüllt. Eine
Erstattung der Teilnehmergebühr erfolgt
in diesem Fall nicht.
Dem
Veranstalter bleibt vorbehalten, die
Erbringung ärztlicher
Tauglichkeitsbescheinigungen oder sonst
notwendiger Erklärungen
(Haftungsbeschränkungen,
Einwilligungserklärungen etc.) zu
verlangen. Nicht volljährige Personen
benötigen die Genehmigung der Eltern
oder sonstigen Vertretungsberechtigten.
Wird der Aufforderung zur Beibringung
solcher Erklärungen und Unterlagen keine
Folge geleistet, kann der Veranstalter
die Leistungserbringung bis zur
Beibringung der geforderten Unterlagen
verweigern. Erfolgt die Beibringung
nicht binnen einer Frist von 14 Tagen,
so ist der Veranstalter zur
Leistungserbringung nicht verpflichtet.
Eine Preiserstattung findet nur gegen
Nachweis anderweitiger
Verdienstmöglichkeiten des Veranstalters
statt. Die Nachweisführung obliegt dem
Kunden.
Der
Veranstalter ist berechtigt, andere
gleichwertige Leistungen zu erbringen,
wenn die ursprünglich in Aussicht
genommene Leistungserbringung aus
Gründen, die der Veranstalter nicht zu
vertreten hat, unmöglich wird. Der
Nachweis des Gegenteils obliegt dem
Teilnehmer. Bei Nichtdurchführung der
Veranstaltung aufgrund des Wetters (z.B.
Regen, nasser Fels) wird ein Gutschein
ausgestellt, der zur Teilnahme an einer
gleichwertigen Veranstaltung der
Kletterschule Lilienstein innerhalb der
nächsten 2 Jahre berechtigt..
Sollte zur
Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl
erforderlich sein, so ist der
Veranstalter nur zur Leistungserbringung
verpflichtet, wenn diese Teilnehmerzahl
erreicht wird und der Veranstalter auf
die notwendige Mindestteilnehmerzahl vor
Vertragsschluss hingewiesen hat.
7. Versicherung,
Haftung
Reiserücktritts-,
Kranken-, Haftpflicht- sowie
Unfallversicherung sind Sache des
Teilnehmers.
Wir haften
im Rahmen unserer abgeschlossenen
Veranstalterhaftpflichtversicherung für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden,
die auf fahrlässige bzw. grob
fahrlässige Handhabung unsererseits oder
seitens der mit der Führung betrauten
Person zurückzuführen sind. Von
gesetzlichen Haftpflichttatbeständen
abgesehen, unternimmt der Teilnehmer die
Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Die
Veranstaltungen erfolgen zwar unter
Leitung der mit der Führung betrauten
Person, werden aber in jedem Fall in
eigener Verantwortung und auf eigenes
Risiko durchgeführt. Ebenso wird die
Haftung für eventuelle Schäden aus
Unfällen ausgeschlossen, die im
Zusammenhang mit dem Transport durch
Fahrzeuge des Veranstalters eintreten
können.
8.
Ausrüstungsgegenstände / Leihausrüstung
Der
Kursteilnehmer ist zur sorgfältigen
Behandlung der zur Verfügung gestellten
Ausrüstungsgegenstände verpflichtet. Für
etwaige Schäden, die über die normale
Abnutzung hinausgehen oder für den
Verlust der Ausrüstung, haftet der
jeweilige Kursteilnehmer selbst. Für
entliehene Ausrüstungsgegenstände ist
eine Kaution in Höhe des jeweiligen
Gegenstandswertes der übergebenen
Ausrüstung zu zahlen.
9.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist oder
wird eine der Bestimmungen des Vertrages
ganz oder teilweise unwirksam, so hat
dies nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Vertrages zur Folge.
10 .
Veranstalter
Kletterschule
Lilienstein
Ringweg 33 F
01814 Bad Schandau / Porschdorf
Tel.: +49
(0)35022 / 91828, Fax: +49 (0)35022 /
59217, Email: info@kletterschule-lilienstein.de
11.
Gerichtsstand
Der
Veranstaltungsteilnehmer kann die
Kletterschule Lilienstein nur an deren
Sitz verklagen.
Die oben
stehenden Geschäftsbedingungen treten
mit dem 01.01.2014 in Kraft. Änderungen
sind nur mittels schriftlicher
Bestätigung seitens der Kletterschule
Lilienstein möglich.
Bad Schandau,
01.01.2014
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